HandbuchDaten und Datenschutz
Daten und Datenschutz
Server in Deutschland, keine Weitergabe, Zählung nur mit Einwilligung.
Wo die Daten liegen
Auf Servern in Deutschland. Bestellungen, Speisekarten und Gästedaten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbung verwendet.
Es gibt keinen Weiterverkauf von Gästedaten, an niemanden. Das ist der Unterschied, den ein Bestellkanal ohne Vermittler ausmacht: die Adresse deines Gastes gehört dir und ihm.
Der Gast
bestellt, gibt Name und Telefon an
Der Betrieb
VERANTWORTLICHER
Flavoso
Auftragsverarbeiter
Was gespeichert wird
- Bestellung mit Positionen, Zeit und Betrag
- Name, Telefon, E-Mail, bei Lieferung die Adresse
- Reservierungen
Was NICHT gespeichert wird
- Kartennummern: die kennt nur der Zahlungsdienstleister
- ohne Zustimmung: gar keine Statistik
- keine IP-Adresse für die Länderzuordnung, die kommt aus der Zeitzone
Server in der EU. Verbindungen verschlüsselt. Getrennt je Betrieb, auf Zeilenebene in der Datenbank.
Eine Auskunftsanfrage eines Gastes geht an den BETRIEB, nicht an Flavoso. Beantwortet wird sie mit dem Datenexport, und der liegt im Dashboard.
Messung
Ohne Einwilligung des Besuchers wird nichts gemessen, auch nicht anonym. Wer zustimmt, wird gezählt: Seitenaufrufe, Herkunft, Geräteart, Land.
Das Land kommt aus der Zeitzone des Browsers, nicht aus der IP-Adresse. Das ist ungenauer und dafür kein Standortdatum.
Es läuft kein Google Analytics und kein anderer fremder Dienst mit.
Was der Betrieb selbst tun muss
Die Bestellseite gehört rechtlich dem Betrieb. Impressum und Datenschutzerklärung sind deshalb seine Sache, und Flavoso liefert dafür Bausteine, die beschreiben, was auf dieser Seite technisch passiert.
Beides trägst du unter Einstellungen → Kontakt & Recht ein, und beides erscheint danach als eigene Zeile am Fuß deiner Bestellseite. Du kannst jeweils entweder die Adresse deiner eigenen Seite eintragen, dann wird daraus ein Link, oder den Text selbst, dann öffnet er sich in einem Fenster. Solange eines von beiden fehlt, steht in dieser Zeile ein Hinweis darauf.
- Impressum: Pflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Name, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Telefon und E-Mail, dazu Registereintrag und Umsatzsteuer-ID, soweit vorhanden.
- Datenschutzerklärung: Pflicht nach Art. 13 DSGVO, weil deine Bestellseite Namen, Telefonnummer und Lieferadresse erhebt. Verantwortlicher dafür bist du, nicht Flavoso; wir sind dort dein Auftragsverarbeiter.
- AGB: freiwillig. Ohne sie gilt das Gesetz.
- Widerrufsbelehrung: um die musst du dich nicht kümmern. Für zubereitete Speisen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 9 BGB), und genau darüber informiert die Bestellseite von selbst, in der Sprache des Gastes.
- Allergene: Pflicht nach Art. 14 der Lebensmittelinformations-Verordnung, und zwar VOR dem Absenden der Bestellung. Die Bestellseite zeigt sie am Gericht, sobald du sie in der Speisekarte hinterlegt hast.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Die Bausteine sind ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sie einmal von jemandem ansehen, der das darf.
Und ein Sonderfall, der gern übersehen wird: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 auch für Bestellsysteme. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz) sind davon ausgenommen. Wer darüber liegt, prüft die Anforderungen für sein eigenes Angebot; Flavoso richtet die Oberflächen ohnehin an den WCAG 2.1 Stufe AA aus.
Wer sonst noch beteiligt ist
Für einzelne Funktionen sind Dienstleister nötig, und alle sind im Dashboard und in der Datenschutzerklärung benannt: der Serverbetreiber in Deutschland, der Zahlungsdienstleister bei Online-Zahlung, der SMS-Versender bei SMS, Google für Karten, Adressvorschläge und Bewertungen, und Google Gemini für den Speisekarten-Import und die KI-Hilfe.
Für den KI-Import wird die hochgeladene Karte verarbeitet, nicht dauerhaft gespeichert und nicht zum Training verwendet.
Etwas unklar geblieben? Frag den Assistenten unten rechts oder schreib uns